Förderung für Fenster und Türen — was Sie wissen müssen
Für energetische Sanierung und Einbruchschutz gibt es öffentliche Förderung. Die Programme ändern sich allerdings regelmäßig, und der häufigste Fehler kostet die gesamte Förderung: zuerst beauftragen, dann beantragen. Das geht nicht.
Auf einen Blick
| Energetische Sanierung | Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) |
|---|---|
| Einbruchschutz | eigene KfW-Programme |
| Typische U-Wert-Anforderung | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) für Fenster |
| Fachplanung | Energieeffizienz-Experte meist Voraussetzung |
| Reihenfolge | Antrag zwingend vor Auftragsvergabe |
| Nachweise | Fachunternehmererklärung nach Ausführung |
Vorteile und Grenzen im Überblick
Keine Lösung passt überall. Hier steht beides — was dafür spricht und wo die Grenzen liegen.
Dafür spricht
- Deutliche Entlastung bei den Gesamtkosten
- Fenster erreichen die Anforderungen meist ohnehin
- Einbruchschutz separat förderfähig
- Fachplanung deckt oft weitere Schwachstellen auf
Das sollten Sie wissen
- Antrag vor Auftragsvergabe — sonst fällt die Förderung weg
- Konditionen ändern sich häufig, teils kurzfristig
- Meist ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden
- Bearbeitungszeiten verzögern den Projektstart
Was wir beitragen — und was nicht
Wir sind Handwerksbetrieb, keine Energieberatung und keine Fördermittelberatung. Was wir liefern, sind die technischen Grundlagen, auf denen Ihr Antrag steht.
- Technische WerteWir sagen Ihnen vor der Bestellung, welchen U-Wert die vorgesehenen Elemente erreichen und ob das die üblichen Anforderungen erfüllt.
- Angebot in passender FormEin Angebot mit den Angaben, die für die Antragstellung gebraucht werden — statt einer Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung.
- FachunternehmererklärungNach der Ausführung bestätigen wir schriftlich die tatsächlich verbauten Werte und die fachgerechte Montage.
- Was wir nicht machenDen Antrag stellen und die aktuellen Konditionen verbindlich zusagen — das gehört zum Energieeffizienz-Experten beziehungsweise zum Fördergeber.
Die richtige Reihenfolge
Diese Reihenfolge ist der Punkt, an dem die meisten Förderungen scheitern. Sie lässt sich nicht nachträglich korrigieren.
- 1. Beraten lassenEnergieeffizienz-Experten einbinden und klären, welches Programm für Ihr Vorhaben passt und welche Anforderungen gelten.
- 2. Angebot einholenWir erstellen Ihnen ein Angebot mit allen technischen Angaben — unverbindlich und ohne dass Sie sich damit binden.
- 3. Antrag stellenErst jetzt der Förderantrag. Vor der Zusage darf kein Auftrag erteilt und kein Vertrag unterschrieben werden.
- 4. Beauftragen und ausführenNach der Zusage geht es los. Zum Schluss reichen Sie unsere Fachunternehmererklärung und die Rechnung ein.
Gut zu wissen
Können Sie mir sagen, wie viel Förderung ich bekomme?
Nein, und wer Ihnen das als Handwerksbetrieb verbindlich zusagt, sollte Sie skeptisch machen. Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Verlässliche Auskunft geben der Fördergeber selbst und ein Energieeffizienz-Experte — wir liefern die technischen Werte dafür.
Was passiert, wenn ich schon beauftragt habe?
Dann ist die Förderung für dieses Vorhaben in aller Regel verloren. Die Programme setzen den Antrag vor Vertragsabschluss voraus. Deshalb fragen wir bei größeren Aufträgen von uns aus nach, ob Förderung geplant ist, bevor Sie unterschreiben.
Erfüllen Ihre Standardfenster die Anforderungen?
In der Regel ja — moderne 3-fach-verglaste Fenster liegen üblicherweise unter dem geforderten U-Wert. Verbindlich prüfen wir das aber für Ihre konkrete Konfiguration, weil Größe, Teilung und Rahmenmaterial mit einfließen.
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